ANMELDUNG FÜR DAS SJ 2025/26
Im Zeitraum vom 02.05. bis 06.05.2025 findet die Anmeldung für das Schuljahr 2025/26 statt. Um Ihr Kind für das kommende Schuljahr an der Maria-Ward-Realschule anzumelden, folgen Sie bitte dem folgenden Link:
>zur Schulanmeldung (Link folgt)
Über diesen Link gelangen Sie zur Abfrage der Grunddaten ihres Kindes und zur Buchung eines Termins zur Einschreibung.
Sie bekommen im Anschluss an den Anmeldeprozess eine E-Mail. Bitte vergessen Sie nicht, über diese Bestätigungsmail den Termin fest zu buchen.
Wir möchten Sie dringend bitten, die Anmeldedaten auf dem elektronischen Weg einzugeben. Eine analoge Bearbeitung erhöht die Wartezeiten beim Anmeldetermin in hohem Maße.
Drucken Sie bitte nach Beendigung des Eintrags das PDF-Dokument aus und bringen Sie dieses von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben zu Ihrem gebuchten Anmeldetermin in die Schule mit.
Bitte bringen Sie zur Anmeldung auch folgende Unterlagen mit:
- Geburtsurkunde im Original
- Übertrittszeugnis
- Ausgedruckte PDF-Datei der Grunddaten aus dem Anmeldeformular
- Impfpass (Masernschutz)
- Ggf. Bescheinigung einer Lese-Rechtschreibstörung
Aufnahme in die Realschule
Detaillierte Informationen zum Übertritt und Antworten auf die wichtigsten Fragen finden sie auf der > Internetseite des Bayerischen Realschulnetzes.
Anmeldung, Übertritt und Informationsabend
Download: > Info-Blatt für die Anmeldung an der Maria-Ward-Realschule
Download: > Formular für die Voranmeldung für das Schuljahr 2025/2026 (Link folgt)
Die Aufnahme in die 5. Klasse der Realschule erfolgt nach der 4. Klasse der Grundschule oder der 5. Klasse der Mittelschule. Voraussetzung dafür ist ein von der bisherigen Schule ausgestelltes Übertrittszeugnis mit der pädagogischen Empfehlung für den Besuch der Realschule.
Schülerinnen und Schüler der 4. Klasse, deren Übertrittszeugnis nur die bedingte Eignung für die Realschule oder keine Empfehlung enthält, können an einem dreitägigen Probeunterricht an der Realschule teilnehmen. Dieser findet bayernweit gleichzeitig statt und besteht aus Aufgaben, die das Staatsministerium für Unterricht und Kultus festlegt. Ein Informationsabend an unserer Schule erläutert alle Fragen zur Übertrittsregelung und zum Probeunterricht.